Handelsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER GESSELSCHAFT TECHNOSKLO GmbH, DRŽKOV
1. Allgemeines
Diese allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten im vollen Umfang, falls nicht anderweitig im Kaufvertrag zwischen Einkäufer und Verkäufer vereinbart wird. Änderungen, Ergänzugen und Zugaben dieser Bedingungen müssen schriftlich festgesetzt werden, sonst sind die ungültig.
2. Verpackung
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, die Ware wird üblicherweise so verpackt, um eine Warenbeschädigung während des Transports bis Bestimmungsort zu vermeiden.
3. Preise
Falls nicht anders vereinbart wird, der Kaufpreis versteht sich „ab Werk“ ( EX WORKS, INCOTERMS 2000 ), mit üblicher Verpackung, ohne Transport- sowie Versicherungskosten. Der Preis versteht sich netto, ohne Mehrwertsteuer.
Angebote, Preislisten sowie vorläufige Preisangaben sind informativ.
4. Lieferungen
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware in der Lieferzeit auszuliefern, wie im Kaufvertrag angegeben wird. Falls das wegen unvorsehbaren Umständen unmöglich ist, z.B.Naturkatastrophen, Streiks, Mangel an Rohstoffen, des Materials, der Energien, wegen Verspätung oder Nicht-Lieferung der Rohstoffen von den Sublieferanten, oder nachträgliche Kundenänderungen der Produkten, dann verlängert sich die im Vertrag angegebene Lieferzeit um eine angemessene Zeit der Umständen, für welche die ursprüngliche Lieferzeit nicht eingehalten werden konnte.
Eine Nicht-Einhaltung der Lieferzeit kann man nicht als schwerwiegende Verletzung des Vertrages betrachten.
Der Verkäufer ist berechtigt, dieWare in den Teillieferungen auszuliefern, eventuell auch vor der vereinbarten Lieferzeit. Falls der Käufer die bisherigen Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt hat, dann verlängert sich die Lieferzeit um entsprechende Zahlungsverzögerung. Der Verkäufer ist berechtigt, im diesen Zeitraum keine Lieferung abzusenden.
5. Transport
Falls nicht anders vereinbart wird, Warentransport wird vom Käufer organisiert, auf eigene Rechnung und Risiko. Die vom Verkäufer abgesandte Ware geht auf Rechnung und Risiko des Käufers. Das Risiko der Beschädigung oder Verlust der Ware übernimmt der Käufer bei der Warenübernahme, auch bei den Lieferbedingungen franko Bestimmungsort ( CPT, CIP – INCOTERMS 2000 ).
Die Versicherung der Ware besorgt der Verkäufer nur im Falle, dass es so schrifltich im Kaufvertrag vereinbart wird.
6. Zahlung
Falls keine andere Vereinbarung existiert, der Verkaufspreis ist fällig netto bis 14 Tage nach Warenübernahme vom Käufer.
Die Zahlung wird als realisiert betrachtet, wenn der überwiesene Betrag auf Konto des Verkäufers zu seiner freien Disposition zugeschrieben ist.
7. Wareneigentumsrecht
Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt sein Eigentum, bis der Kaufpreis völlig bezahlt ist.
8. Reklamation
Das Risiko der Warenbeschädigung übernimmt der Käufer im Moment der Warenübergabe dem Käufer oder an der Spedition. Der Käufer ist verpflichtet, so bald wie möglich nach Übernahme die Ware zu besichtigen. Im Falle der Beschädigung beim Transport ist es nötig, diese Tatsache dem Verkäufer innerhalb von 2 Tagen mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Falls der Käufer die Ware in einer beschädigten Verpackung bekommt, dann ist es notwendig, diese Beschädigung auf dem von der Spedition übergegebenen Lieferschein zu ver- merken. Wenn die qualitativ mangelhafte Ware entdeckt wird, dann soll der Käufer eine schriftliche Nachricht über den festgestellten Mängel geben. Bei den offenen Mängel innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung, bei den versteckten Mängel verlängert sich diese Zeit auf 2 Monaten. Der Verkäufer kann die mangelhafte Ware entweder ersetzen, oder reparieren lassen, oder eine angemessene Preisermässigung zu gewähren. Falls möglich und zweckvoll, die fehlende Ware kann nachgeliefert werden, oder bekommt der Käufer einen Gutschrift.
9. Abrufe und Lagerkosten
Falls die Ware aus der angekündigten Lieferung vom Käufer nicht übernommen wird, der Verkäufer ist berechtigt, die Ware nach Ablauf der 7 Tagen auf den Kosten des Käufers einzulagern. Diese Lagerkosten werden dann in Rechnung gestellt.
Im Falle, dass die Ware nicht vom Käufer innerhalb von 1 Monat übernommen wird, der Verkäufer ist berechtigt, mit der Ware selbst zu disponieren, ohne Zustimmung des Käufers. Der Verkäufer kann die Bezahlung der damit verbundenen Mehrkosten und Entschädigung vom Käufer verlangen.
10. Lösung der Streitigkeiten
Eventuelle Streitigkeiten werden vor allem durch Verhandlung gelöst werden. Falls keine Vereinbarung erreicht wird, dann kann sich beliebige Seite auf einem Gericht wenden. Die Sache wird beim zugöherigem Gericht der Tschechischen Republik und laut tschechischem Recht gelöst.
11. Technische Angaben, Unterlagen, Formen
Technische Unterlagen, Zeichnungen, Formen, Muster haben ein vertraulicher Charakter und bleiben als Eigentum des Verkäufers, sowie die geschützten Autorrechte.
Der Käufer kann diese nur nach Zustimmung des Verkäufers verwenden. Falls die Produkte je nach Zeichnungen, Modellen oder Muster geliefert werden, dann haftet der Käufer dafür, dass durch diese Produktion und Lieferung keine gewerbliche Rechte der dritten Personen beschädigt werden. Im Notfall muss der Käufer die damit verbundenen Mehrkosten begleichen.
12. Technische Parameter der Produkten
Konkrete technischen Parameter der Produkten sind von einer der folgenden Formen ausgedrückt:
- Katalog der Produkten, die laut genannten Normen erzeugt werden
- Technische Übernahmebedingungen der Produkten, die laut Zeichnungen SV erzeugt werden
- Abgestimmte Produktionszeichnungen oder nur abgestimmte Referenzmuster
13. Verschiedenes
Vorschlag des Vertrages, welcher am Käufer zur Bestätigung übergegeben wurde, ist gültig innerhalb von 14 Tagen nach der Ausfertigung. Nach Ablauf dieser Zeit verliert seine Gültigkeit.
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